Corona Auszeit für Familien

Mit der Corona-Auszeit zahlen Familien mit geringem Einkommen nur einen kleinen Anteil für den Urlaub: 10 Prozent vom Preis für die Übernachtung und für das Essen.

Den Rest zahlt das Bundes-Familien-Ministerium. Die Corona-Auszeit gibt es in 2021 und in 2022.

Sie haben Anspruch, wenn sie

  • Kinder-Zuschlag
  • Wohn-Geld
  • Arbeitslosen-Geld 2
  • Sozial-Geld
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

beziehen oder bei Ihnen oder ihrem Kind eine Behinderung mit einem Grad von mindestens 50% vorliegt.

Es muss mindestens ein Kind dabei sein, welches nicht älter als 18 Jahre sein darf.

Der Antrag und eine Liste der Einrichtungen für die Corona-Auszeit gibt es auf der Internet-Seite: www.bmfsfj.de/corona-auszeit

Den Antrag schickt man dann an die Einrichtung, bei der man Urlaub machen will. Im Antrag steht drin, welche Dokumente man mitschicken muss.

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