Mit der Corona-Auszeit zahlen Familien mit geringem Einkommen nur einen kleinen Anteil für den Urlaub: 10 Prozent vom Preis für die Übernachtung und für das Essen.
Den Rest zahlt das Bundes-Familien-Ministerium. Die Corona-Auszeit gibt es in 2021 und in 2022.
Sie haben Anspruch, wenn sie
- Kinder-Zuschlag
- Wohn-Geld
- Arbeitslosen-Geld 2
- Sozial-Geld
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
beziehen oder bei Ihnen oder ihrem Kind eine Behinderung mit einem Grad von mindestens 50% vorliegt.
Es muss mindestens ein Kind dabei sein, welches nicht älter als 18 Jahre sein darf.
Der Antrag und eine Liste der Einrichtungen für die Corona-Auszeit gibt es auf der Internet-Seite: www.bmfsfj.de/corona-auszeit
Den Antrag schickt man dann an die Einrichtung, bei der man Urlaub machen will. Im Antrag steht drin, welche Dokumente man mitschicken muss.