Corona Auszeit für Familien

Mit der Corona-Auszeit zahlen Familien mit geringem Einkommen nur einen kleinen Anteil für den Urlaub: 10 Prozent vom Preis für die Übernachtung und für das Essen.

Den Rest zahlt das Bundes-Familien-Ministerium. Die Corona-Auszeit gibt es in 2021 und in 2022.

Sie haben Anspruch, wenn sie

  • Kinder-Zuschlag
  • Wohn-Geld
  • Arbeitslosen-Geld 2
  • Sozial-Geld
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe

beziehen oder bei Ihnen oder ihrem Kind eine Behinderung mit einem Grad von mindestens 50% vorliegt.

Es muss mindestens ein Kind dabei sein, welches nicht älter als 18 Jahre sein darf.

Der Antrag und eine Liste der Einrichtungen für die Corona-Auszeit gibt es auf der Internet-Seite: www.bmfsfj.de/corona-auszeit

Den Antrag schickt man dann an die Einrichtung, bei der man Urlaub machen will. Im Antrag steht drin, welche Dokumente man mitschicken muss.

Vorheriger

Nächster

Diese Webseite verwendet Cookies und speichert damit zum Teil Ihre persönlichen Daten. Wenn Sie dem zustimmen, klicken Sie bitte auf die Schaltfläche. We are committed to protecting your privacy and ensuring your data is handled in compliance with the General Data Protection Regulation (GDPR).