+++UPDATE+++ Unterricht und Betreuung nach den Osterferien

Sehr geehrte liebe Eltern,

wie Sie der Presse entnehmen konnten, wird es in der kommenden Woche keinen Präsenzunterricht geben (bis zum 16.04.21). Sie finden die entsprechende Mail im Schulmail Archiv.

Hier nun die wichtigsten Informationen für Sie:

Notbetreuung
  • Kinder, die bereits vor den Osterferien in der Notbetreuung waren, haben wir für die Betreuung eingeplant.
  • Kinder, die aufgrund meiner Mail von gestern gemeldet wurden, sind auch eingeplant.
  • Jedes Kind, das in der Betreuung ist, wird mindestens einmal von dem Klassenlehrer oder von der Klassenlehrerin betreut.
  • Materialien, die innerhalb des neuen Wochenplanes zu bearbeiten sind, erhalten Betreuungskinder in der Schule.
  • Betreuungskinder benötigen einen Schulranzen mit allen Materialien (Arbeitsheften des Schuljahres, Mäppchen, Schere, Kleber, Schnellhefter…)
  • Betreuungskinder benötigen zusätzlich zum Frühstück für Montag und Dienstag ein Lunchpaket, wenn sie über Mittag bleiben sollten.
Distanzlernen
  • Alle Kinder erhalten von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer eine Information zum Distanzlernen und zu Abholzeiten für die Materialien.
  • Jedes Kind, das zu Hause lernt, erhält mindestens einmal von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer das Angebot für ein Telefongespräch oder eine Videokonferenz.
Tests
  • Die Test-Kits wurden geliefert. Sie sind nicht einzeln verpackt. Es handelt sich um Tests, in denen das Kind mit dem Teststäbchen im vorderen Nasenloch abstreichen muss.
  • Solange ich als Schulleiterin, die rechtliche Grundlage für die verpflichtenden Tests noch nicht kenne und Sie darüber in Kenntnis setzen kann, wird es keine Tests in unserer Schule geben. Von dieser Grundlage wird auch die Organisation abhängen. Dazu melde ich mich, sobald ich etwas weiß, in jedem Fall rechtzeitig vor dem Test-Start.
  • Als Ersatz für den Test in der Schule wird auch die Testung in einem der Testzentren möglich sein. (Mögliche Testzentren im Anhang). Das (negative) Ergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein (s.u.). Bei einem positiven Ergebnis muss ein PCR-Test folgen. Bis dahin darf das Kind laut die Schule nicht besuchen.

Bisher heißt es dazu in der Ministeriums-Mail:
„Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Vor allem die Grundschulen und die Primarstufen der Förderschulen können die kommende Woche des Distanzunterrichtes dazu nutzen, die verpflichtenden Selbsttestungen in den Schulen vor allem organisatorisch vorzubereiten.“

Liebe Eltern, gestern schrieb ich den Kindern noch, wir müssten flexibel sein. Ja, das müssen wir wohl. Ich danke Ihnen dafür und auch wieder einmal für Ihre Geduld! Grüßen Sie die Schulkinder, meine Nachricht von gestern bleibt ja grundsätzlich aktuell – bis auf die Freude, jedes Schulkind in der kommenden Woche wiederzusehen. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Auch weiterhin alles Gute für Sie, in welcher Situation Sie auch immer sein mögen!

Viele freundliche Grüße

Wiete Dunker

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