Bildungs- und Teilhabe Paket

Härtefallfond „Alle Kinder essen mit“

Was wird gefördert?

Bildungs- und Teilhabe Paket

  • eintägige Schulausflüge und Klassenfahrten
  • der persönliche Schulbedarf (z.B. Schulranzen, Sportzeug, Stifte, Füller, Hefte, Taschenrechner oder Bastelmaterial)
  • Schülerfahrkarten für den Bus oder Zug, die für den Schulweg benötigt werden
    Nachhilfeangebote
  • Kosten für das Mittagessen in der OGS
  • Musikunterricht, Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Kulturverein, andere gemeinschaftliche Aktivitäten kultureller Bildung oder Ferienangebote

Härtefallfond „Alle Kinder essen mit“

  • Kosten für das Mittagessen in der OGS
  • mehrtägige Klassenfahrten
Härtefallfonds oder Bildungs- und Teilhabepaket – was kommt für mich in Frage?

Ein Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabe Paket besteht, wenn

  • Sie oder Ihre Kinder einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII,
  • Wohngeld,
  • oder Kinderzuschlag haben.

Ein möglicher Anspruch auf den Härtefallfond „Alle Kinder essen mit“ besteht, wenn

  • Sie keinen Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben, aber sich dennoch in einer finanziellen Notlage befinden.

Sie haben Fragen zum Bildungs- und Teilhabe Paket oder dem Härtefallfond „Alle Kinder essen mit“?
Sie möchten direkt einen Antrag stellen?
Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Reindl berät Sie gerne:
Tel.: 01590 401 97 50
Email: freya.reindl@kreis-euskirchen.de

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